Betreuungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie zu sämtlichen Fragen des Betreuungsrechts und der rechtlichen Vorsorge. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung benötigen. Wir unterstützen Sie auch in Angelegenheiten gegenüber den Betreuungsgerichten.

Betreuungsrecht

Älteren Menschen und behinderten Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) alleine regeln können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer an die Seite gestellt, der entsprechend der ihm übertragenen Aufgabenkreise die Angelegenheiten für den Betreuten regelt.

Wir beraten und vertreten Sie zu sämtlichen Fragen des Betreuungsrechts.

Wir führen für Sie das Verfahren der Betreuungsanregung für sich selbst oder Ihre Angehörigen beim Betreuungsgericht. Sollten Sie das Verfahren selbst führen wollen, so beraten wir Sie ausführlich über den Ablauf und die von Ihnen geforderten Handlungen.

Wir beraten Sie als gesetzliche Betreuer über die von Ihnen im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise geforderten Tätigkeiten, über Ihre Rechte und Pflichten sowie mögliche Haftungsfragestellungen.

Sollten Sie für einen Vollmachtgeber im Rahmen einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter tätig werden, so beraten wir Sie über Ihre Aufgaben, über die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie über mögliche Haftungsfragestellungen.

Lesen Sie mehr zur rechtlichen Vorsorge.

Rechtliche Vorsorge

Frühzeitige Vorsorge ermöglicht auch im Alter ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Sie können dadurch noch im Vollbesitz Ihrer Kräfte bestimmen, wer Sie zu einem Zeitpunkt vertreten soll, in dem Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig allein regeln können. Es ist sinnvoll, frühzeitig Regelungen zur eigenen Vorsorge zu treffen, da die hier zu treffenden Entscheidungen dadurch ohne Zeitdruck und äußere Sachzwänge erfolgen können. Wir unterstützen Sie bei Ihrer vorsorgenden Planung und den hierbei zu treffenden Entscheidungen. Wir erstellen für Sie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorgevollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, vermeidet damit, dass im Bedarfsfall eine gesetzliche Betreuung einzurichten ist. Dafür muss die Vorsorgevollmacht in dem Umfang erteilt werden, in dem auch eine gesetzliche Betreuung einzurichten wäre.
In einer Vorsorgevollmacht kann noch vor Eintritt des konkreten Anwendungsfalls selbst bestimmt werden, wer von dem Betroffenen als Bevollmächtigter eingesetzt werden soll. Für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit wird bestimmt, wer die Interessen des Vollmachtgebers vertritt und für diesen handelt. Damit eine Vorsorgevollmacht den individuellen Willen wiedergibt, muss sie der persönlichen Situation angepasst sein.

Betreuungsverfügung als Alternative zur Vollmacht

In einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht die Person vor, die im Notfall Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Das Betreuungsgericht wird dann im Bedarfsfall die von Ihnen benannte Person zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellen.

Patientenverfügung

Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie schon jetzt festlegen, wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie teilen Ihren Willen mit, unter welchen Umständen Sie bestimmte ärztlichen Maßnahmen ablehnen oder die Beendigung bereits eingeleiteter Maßnahmen verlangen.

Sie helfen so den Menschen, die sich im Ernstfall um Sie bemühen, die erforderlichen Entscheidungen in Ihrem Sinn zu treffen.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragestellungen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, beispielsweise

  • Erstellung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung nach Ihren individuellen Wünschen
  • Beratung der Bevollmächtigten über ihre Rechte und Pflichten
  • Überprüfung und ggf. Überarbeitung bestehenden Vollmachten und Verfügungen
  • Eintragung Ihrer Vollmachten und Verfügungen ins Vorsorgeregister
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Patientenverfügungen