Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten, insbesondere auch solchen zugunsten behinderter Menschen (Behindertentestament).
Eine gut durchdachte und vorausschauende Nachlassplanung vermeidet Streit unter Angehörigen, Partnern und Freunden und schützt Ihr Vermögen. Wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Entsprechen die Folgen der gesetzlichen Erbfolge nicht dem eigenen Willen, ist eine letztwillige Verfügung unverzichtbar.
Das Erbrecht kann darüber hinaus weitere Fragen aufwerfen, deren Regelung anwaltliche Unterstützung erforderlich macht, z. B. die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Erlangung eines Erbscheins oder die Ausschlagung einer Erbschaft.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise
- Errichtung eigener letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
- Errichtung von sog. Behindertentestamenten
- Nachlassplanung (Beispiele: wie soll die Verwaltung von Grundstücken erfolgen? Wie soll ein Familienbetrieb fortgesetzt werden?)
- Verteilung des Nachlasses, Ausgleich unter den Erben
- Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Anfechtung von letztwilligen Verfügungen
- Betreiben des Erbscheinsverfahrens
- Erklärung der Erbausschlagung
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen
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Wir beraten und vertreten Sie ferner in sämtlichen Fragestellungen rund um die lebzeitige Vermögensübertragung, beispielsweise
- Beratung zu Nutzen und Risiken lebzeitiger Verfügungen
- Erstellung von Schenkungsverträgen
- Erstellung von Übergabeverträgen
- Beratung hinsichtlich der Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts oder eines Nießbrauchsrechts
Zur Umsetzung von letztwilligen Verfügungen kann im Testament ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Er sorgt dafür, dass die Regelungen, die Sie in Ihrem Testament getroffen haben, auch ausgeführt werden. Insbesondere bei komplexen Nachlässen entlastet die Testamentsvollstreckung die Erben und hilft Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine Testamentsvollstreckung kann zur Auseinandersetzung des Nachlasses eingerichtet werden und endet, wenn der Nachlass an die Erben verteilt wurde. Es kann aber auch eine sog. Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstreckung eingerichtet werden, wenn der Nachlass über einen längeren Zeitraum verwaltet werden soll, z.B. bei minderjährigen Kindern bis zu deren Volljährigkeit oder bei Menschen mit Behinderung auf deren Lebenszeit.
Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen und sorgen dafür, dass die testamentarischen Bestimmungen im Konsens mit allen Beteiligten erfüllt werden. Wir bieten dabei u.a. die folgenden Leistungen:
- Vermögensverwaltung des Nachlasses
- Verwaltung bzw. Veräußerung von Immobilien
- Sicherstellung der Fortführung eines Familienunternehmens
- Verteilung des Nachlasses nach dem Willen des Erblassers
- Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und Abführung der Erbschaftssteuer
- Regelmäßige Information der Erben über den Stand der Testamentsvollstreckung
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