Heimrecht
Wir vertreten in heimrechtlichen Fragestellungen ausschließlich die Träger der Behindertenhilfe und der Altenpflege.
Behindertenhilfeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften und ambulante Dienste der Behindertenhilfe begleiten wir in sämtlichen heimrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Gestaltung von Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und den landesheimrechtlichen Regelungen
- Beratung zur Umsetzung sämtlicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und Verträge (bspw. Rahmenverträge nach § 131 SGB IX)
- Beratung und Vertretung in Streitigkeiten mit der Heimaufsicht
- Beratung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten bzw. der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen heimrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie bspw. Erstellung von
- Kündigungen nach dem WBVG bzw. dem Mietrecht und Führen von Kündigungs- und Räumungsprozessen
Altenpflegeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften und ambulante Pflegedienste begleiten wir in heimrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Gestaltung von Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und den landesheimrechtlichen Regelungen
- Gestaltung von Satzungen und Pflegeverträgen für die WG bzw. den ambulanten Pflegedienst
- Beratung zur Umsetzung sämtlicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und Verträge (bspw. Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI)
- Beratung und Vertretung in Streitigkeiten mit der Heimaufsicht
- Beratung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten bzw. der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in heimrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Erstellung von
- Kündigungen nach dem WBVG bzw. nach Mietrecht und Führen von Kündigungs- und Räumungsprozessen