Sozialrecht
Sozialrecht für Privatmandanten
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden sozialrechtlichen Fragestellungen:
- Beratung und Vertretung hinsichtlich der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen gegenüber dem Versorgungsamt
- Beratung und Vertretung zu Fragen des Sozialhilfebedarfs von Eheleuten und Lebenspartnern, zur Höhe des Schonvermögens, zur Durchsetzung von ambulanten und stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege, zum Elternunterhalt und Erbenregress
- Beratung und Vertretung behinderter Menschen zu Fragen der Eingliederungshilfe gegenüber dem Leistungsträger: Durchsetzung von Kostenübernahmen für Einzelfallhilfe, ambulante Wohngemeinschaft bzw. die besondere Wohnform; Durchsetzung einer Höherstufung bei erhöhtem Bedarf und einer 1:1-Betreuung
- Beratung und Vertretung zur Beantragung von Grundsicherung für voll erwerbsgeminderte Erwachsene und Rentner*innen; Klärung bestehender Unterhaltsansprüche; Klärung des Status „volle Erwerbsminderung auf Dauer“ für junge erwachsene Menschen mit Behinderung
- Beratung und Vertretung zu Fragen des Kindergeldes für erwachsene behinderte Kinder; Vertretung gegenüber der Kindergeldkasse und dem Sozialhilfeträger bei Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung: Feststellung eines Pflegegrades; Bewilligung der erforderlichen Pflegeleistungen; Durchsetzung von Rentenversicherungsansprüchen für Pflegepersonen
Sozialrecht für Behindertenhilfeeinrichtungen
Behindertenhilfeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften, ambulante Dienste und Werkstätten beraten und vertreten wir zu sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Beratung und Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX
- Durchsetzung von Leistungen häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V in den ambulanten Wohngemeinschaften und den besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
- Durchsetzung von Kostenübernahmen für Leistungsempfänger*innen gegenüber dem Leistungsträger
- Durchsetzung von Leistungen im BFBTS (nur Berlin) für Teilnehmer*innen sowie der WfbM und dem Förderbereich für Beschäftigte
- Erstellung von Verträgen für Beschäftigte in der Werkstatt bzw. im Förderbereich
Sozialrecht für Altenpflegeeinrichtungen
Altenpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste beraten wir zu sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen und übernehmen deren Vertretung oder falls erforderlich die Vertretung der Bewohner*innen bzw. der pflegebedürftigen Personen in der Häuslichkeit. Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise:
- Beratung und Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 84 und 89 SGB XI
- Begleitung bei der Gründung und dem Abschluss des Versorgungsvertrags
- Durchsetzung von Höherstufungen pflegebedürftiger Bewohner*innen gegenüber der Pflegekasse
- Durchsetzung von Hilfe zur Pflege für Bewohner*innen gegenüber dem Sozialamt