BERATUNG UND VERTRETUNG VON TRÄGERN DER ALTENPFLEGE IM HEIMRECHT

Wir beraten und vertreten stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Altenpflege in sämtlichen heimrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen.

Im Heimrecht erstellen und überarbeiten wir für Sie Wohn- und Betreuungsverträge nach dem WBVG und den landesheimrechtlichen Regelungen sowie dem SGB XI.

Wir begleiten Sie bei Streitigkeiten mit der Heimaufsicht und beraten Sie bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten.

Wir übernehmen Ihre Vertretung außergerichtlich und gerichtlich in allen heimrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten nach dem WBVG.

Ferner halten wir in den Einrichtungen regelmäßig Vorträge und bieten Seminare zu wichtigen Themen an.

Sozialrecht für Träger der Altenpflege

Als Anwälte im Sozialrecht unterstützen wir Sie insbesondere bei der Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 84 und 89 SGB XI.

Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten zählen beispielsweise die Durchsetzung von Höherstufungen pflegebedürftiger Bewohner*innen gegenüber der Pflegekasse und die Durchsetzung von Hilfe zur Pflege für Bewohner*innen gegenüber dem Sozialamt.

Weitere Rechtsfragen der Altenhilfe

Wir beraten und vertreten Träger der Altenhilfe in den folgenden Fragestellungen:

  • Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter
  • Inkasso zur Beitreibung offener Entgeltforderungen gegen Bewohner*innen im Heim und Klient*innen zu Hause
  • Beratung zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht
  • Beratung zu den Rechten und Pflichten der rechtlichen Betreuer
  • Vertretung im betreuungsgerichtlichen Verfahren
  • Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Beratung zu Verschwiegenheitsverpflichtungen der Betroffenen