Veranstaltungen
Aktuelle Termine
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Sinn und Nutzen eines Testaments und erbrechtliche Fragen
Seniorenclub Wallotstraße (Wallotstraße 4, 14193 Berlin)
Beginn 15.00 Uhr
Eintritt frei
Rechtsfragen zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Rechtliche Vorsorge durch Vollmacht und Testament
Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25 A, 14193 Berlin)
Beginn 15.00 Uhr
Eintritt frei
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe sowie Fragen zum Betreuungsrecht
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe für Schulhelfer
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg
Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderung
Inhousevortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Umgang mit Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen
Inhouseseminar Altenpflegeträger Hannover
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Sinn und Nutzen eines Testaments und erbrechtliche Fragen
Seniorenclub Wallotstraße (Wallotstraße 4, 14193 Berlin)
Beginn 15.00 Uhr
Eintritt frei
Rechtsfragen zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Rechtliche Vorsorge durch Vollmacht und Testament
Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25 A, 14193 Berlin)
Beginn 15.00 Uhr
Eintritt frei
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe sowie Fragen zum Betreuungsrecht
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe für Schulhelfer
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg
Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderung
Inhousevortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Umgang mit Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen
Inhouseseminar Altenpflegeträger Hannover
Sinn und Nutzen eines Testaments
Seniorenclub Wallotstraße (Wallotstraße 4, 14193 Berlin)
Beginn 15.00 Uhr
Eintritt frei
Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderung
Inhousevortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Online-Seminar
Paritätische Akademie
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Umsetzung von Patientenverfügungen
Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023 / Aufsichtspflicht und Haftung
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023 / Aufsichtspflicht und Haftung
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023 / Fragen zur Erwerbsminderungsrente in der WfbM
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Niedersachsen
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Seniorenclub Wallotstraße (Wallotstraße 4, 14193 Berlin)
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Sinn und Nutzen eines Testaments
Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25a, 14193 Berlin)
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023
Kommunales Bildungswerk Berlin
Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023
Kommunales Bildungswerk Berlin
Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023
Kommunales Bildungswerk Berlin
Sinn und Nutzen eines Testaments
Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25a, 14193 Berlin)
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023
Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg
Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Rechtliche Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25a, 14193 Berlin)
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Paritätische Akademie
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023
Kommunales Bildungswerk Berlin
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes /
Schnittstellenprobleme Eingliederungshilfe und Pflege
Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg
(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Paritätische Akademie
Vorbereitung auf Einzelverhandlungen entgeltfinanzierter Angebote mit dem Schwerpunkt besondere Wohnformen
Paritätische Akademie
Vorbereitung auf Einzelverhandlungen entgeltfinanzierter Angebote zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten/ Schwerpunkt Soziale Psychiatrie
Paritätische Akademie
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Umsetzungsprobleme des BTHG
Kommunales Bildungswerk Fachtag
Aufsichtspflichten im Lichte von Personenzentrierung und Selbstbestimmung
Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Nähere Informationen und Anmeldung
(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Autismusspektrumstörung
Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeträger Berlin
Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Kommunales Bildungswerk Berlin
Aufsichtspflichten im Lichte von Personenzentrierung und Selbstbestimmung
Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Änderungen durch das BTHG - insbesondere Gesamtplanverfahren und TIB
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
„Anwältin - erfolgreich trotz Kindern“ – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke, Ehegattensplitting
Webinar beim virtuellen Deutschen Anwaltstag
Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Kommunales Bildungswerk Berlin
Sinn und Nutzen eines Testaments - insbesondere des Berliner Testaments
Öffentlicher Vortrag im Interkulturellen Stadtteilzentrum, Nehringstraße 8, 14059 Berlin, Beginn: 14.00 Uhr (Forum der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf)
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Kommunales Bildungswerk Berlin
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
BdB LV Berlin
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Kommunales Bildungswerk Berlin
BTHG - was ab 01.01.2020 auf die Betroffenen zukommt
19. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
BdB LV Brandenburg
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Niedersachsen
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Schenkung zu Lebzeiten
Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Immobilien im Alter – Sicherung des Lebensabends durch Verkauf oder Nießbrauch
Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Rathaus Charlottenburg, Bürgersaal, 3. OG, 16 - 20 Uhr
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Inhouseschulung für Mitarbeiter*innen, Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Kommunales Bildungswerk Berlin
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer
Inhouseschulung Betreuungsbüro Templin
Sinn und Nutzen eines Testaments
Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Inhouseschulung für Mitarbeiter*innen, Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Kommunales Bildungswerk Berlin
Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Rathaus Charlottenburg, Minna-Cauer-Saal, 15 - 17 Uhr
Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Inhouseschulung Betreuungsverein Oranienburg
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Erbrecht trifft Sozialrecht: Erbenregress, Schenkungsrückforderung und mehr
Vortrag beim Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins
Gesetzliche Betreuung / Bundesteilhabegesetz
Angehörigenvortrag stationärer Behindertenhilfeträger Brandenburg
Betreuungsrecht und Haftungsfragen in der Behindertenhilfe
Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin
Änderungen durch das BTHG ab 2018 für rechtliche Betreuer
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Niedersachsen
Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
18. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht
Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.
Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.
Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Rechte erwachsener Menschen mit Behinderung
Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin
Neuerungen durch das BTHG / Fragen zum Behindertentestament
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Fürstenwalde
Neuerungen durch das BTHG / Fragen zum Behindertentestament
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 - Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis
Regionalgruppentreffen BdB Berlin
Referentin bei der Fortbildung Fachberater/In Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe
Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin
Die Rechte erwachsener Menschen mit Behinderung
Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin
Haftungsfragen in der Behindertenhilfe
Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Hannover
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 - Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis
17. Berliner Forum Betreuungsrecht, Kommunales Bildungswerk
Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe
Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin
Schenkungen zu Lebzeiten und deren rechtliche Folgen
Vortrag im interkulturellen Stadtteilzentrum, Nehringstraße 8, 14059 Berlin, Beginn: 14.30 Uhr
Rechtsänderungen 2017 und 2018: Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege, Bundesteilhabegesetz
Inhouse-Seminar Betreuungsbehörde LK Oberhavel
Referentin bei der Fortbildung Fachberater/In Autismus-Spektrum
Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe
Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe
Inhouseschulung stationäre Behindertenhilfeträger Berlin
Das Bundesteilhabegesetz
Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin
Das Bundesteilhabegesetz
Angehörigeninformationsveranstaltung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe
BAG Wohnen MEH Berlin
Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017
Kommunales Bildungswerk Berlin
Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017
Inhouse-Seminar BdB LV Mecklenburg-Vorpommern Walkendorf
Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017
Kommunales Bildungswerk Berlin
Die Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze II und III
Inhouse-Schulung Jugend- und Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017
Inhouse-Seminar BdB LV Brandenburg Neuruppin
Betreuungsrecht und Haftungsfragen in der Behindertenhilfe
Inhouse-Schulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Angehörigenvortrag Altenpflegeeinrichtung Berlin
Die Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2017
Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin
Die Änderungen durch das BTHG sowie PSG II und III
Seminar Betreuungsverein NRW Dortmund
DAS BUNDESTEILHABEGESETZ
Das Seminar richtet sich an stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste. Es werden die wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz dargestellt. Es werden das neue Gesamtplanverfahren im SGB XII und das neue Bedarfsfeststellungsinstrument (bpsw. TIB Berlin, ITP Brandenburg) erläutert. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen vertraglichen Regelungen in der Eingliederungshilfe zur Verhandlung neuer Rahmenverträge und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erläutert. Soweit deren Umsetzung in einzelnen Bundesländern erfolgt ist, wird dies beim Seminar jeweils berücksichtigt. Das neue Recht der Eingliederungshilfe ab 2020 und die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 2023 werden ausführlich erläutert.
HAFTUNGSFRAGEN IN DER BEHINDERTENHILFE
Einrichtungsleitung und Mitarbeiter*innen sind regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob ihr Handeln oder Nichthandeln gegen bestehende Aufsichtspflichten verstößt und zu einer Haftung der Einrichtung oder der Mitarbeiter*innen führt.
Im Seminar wird dargestellt, für welche Schäden die Einrichtungsleitung und die Mitarbeiter*innen haften und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben können. Es wird erläutert, wann Aufsichtspflichtverletzungen vorliegen und wie sie vermieden werden können.
Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen" (siehe unten) verbunden werden.
FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN
Das Seminar beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der Umsetzung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgezeigt. Es werden Handlungsmöglichkeiten der Einrichtungen gegenüber gesetzlichen Betreuern erläutert, wenn ein Dissens hinsichtlich der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für den Betreuten besteht.
Es wird besprochen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Zwangsbehandlung des Betroffenen durchgeführt werden darf. Ferner wird erläutert, wer welche Entscheidungen am Lebensende des Betroffenen treffen darf und wann das Betreuungsgericht einzubeziehen ist.
Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Haftungsfragen in der Behindertenhilfe" (siehe oben) verbunden werden.
DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT
Im Seminar werden die Grundlagen des Beschäftigten- und des Bewohnerdatenschutzes im Lichte der Datenschutzs-Grundverordnung (DS-GVO) dargestellt. Es wird erläutert, welche Daten schutzbedürftig sind, wie mit den entsprechenden Daten zu verfahren ist und welche rechtlichen Konsequenzen aus Verstößen gegen Datenschutzregelungen folgen.
Ferner beschäftigt sich das Seminar mit der Verschwiegenheitspflicht von Geheimnisträgern nach § 203 StGB und mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht. Es werden deren jeweilige Inhalte und Grenzen erläutert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflichten dargestellt.
UMGANG MIT GESETZLICHEN BETREUERN UND VORSORGEBEVOLLMÄCHTIGTEN
Der Umgang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten bringt im Arbeitsalltag Fragen und Probleme mit sich, die das vorliegende Seminar beantworten wird:
- Notwendigkeit der gesetzlichen Betreuung / Voraussetzungen für die Betreuerbestellung
- Umfang der Betreuerbestellung bzw. einer Vorsorgevollmacht
- Änderungen und Ende der Betreuerbestellung / Beendigung einer Bevollmächtigung
- Aufgaben des Betreuers bzw. Bevollmächtigten und rechtliche Grenzen des Handelns
- Unterbringung nach BGB und PsychKG / freiheitsentziehende Maßnahmen
HAFTUNSFRAGEN IN DER ALTENHILFE
Heimleitung und Pflegepersonal sind immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob und unter welchen Voraussetzungen sie bei Gesundheits- oder Vermögensschäden haften, die der zu pflegenden Person oder Dritten entstanden sind.
Im Seminar wird dargestellt, für welche Schäden die Heimleitung und das Pflegepersonal haften und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben können. Es wird erläutert, wann Aufsichtspflichtverletzungen vorliegen und wie sie vermieden werden können. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Haftung von Pflegeheimen bei Stürzen und anderen Schadensereignissen werden dargestellt.
Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen" (siehe unten) verbunden werden.
FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN
Das Seminar beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der Umsetzung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgezeigt. Es werden Handlungsmöglichkeiten der Heime gegenüber gesetzlichen Betreuern erläutert, wenn ein Dissens hinsichtlich der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für den Betreuten besteht.
Es wird besprochen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Zwangsbehandlung des Betroffenen durchgeführt werden darf. Ferner wird erläutert, wer welche Entscheidungen am Lebensende des Betroffenen treffen darf und wann das Betreuungsgericht einzubeziehen ist.
Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Haftungsfragen in der Altenhilfe" (siehe oben) verbunden werden.
DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT
Im Seminar werden die Grundlagen des Beschäftigten- und des Bewohnerdatenschutzes im Lichte der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) dargestellt. Es wird erläutert, welche Daten schutzbedürftig sind, wie mit den entsprechenden Daten zu verfahren ist und welche rechtlichen Konsequenzen aus Verstößen gegen Datenschutzregelungen folgen.
Ferner beschäftigt sich das Seminar mit der Verschwiegenheitspflicht von Geheimnisträgern nach § 203 StGB und mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht. Es werden deren jeweilige Inhalte und Grenzen erläutert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflichten dargestellt.
DAS BUNDESTEILHABEGESETZ
Der Vortrag richtet sich an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte. Er gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten sind, sowie die Eingliederungshilfereform, die ab 01.01.2020 in Kraft treten wird.
Inhaltliche Schwerpunkte des Vortrags sind:
- Einführung eines Teilhabeplanverfahrens im SGB IX und eines Gesamtplanverfahrens zur Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen im SGB XII ab 2018
- Das neue Bedarfsfeststellungsinstrument
- Auseinanderfallen von existenzsichernden Leistungen und Eingliederungshilfeleistungen in der stationären Behinderungshilfe ab 2020
- Neue Einkommens- und Vermögensanrechnungsregelungen ab 2020
- Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 2023
TESTAMENTE ZUGUNSTEN VON BEHINDERTEN MENSCHEN
Im Vortrag wird erläutert, was ein sog. „Behindertentestament“ ist und wann es für Angehörige von behinderten Menschen sinnvoll sein kann, ein solches Testament zu erstellen. Es wird insbesondere erläutert, warum das Sozialamt nicht auf die Erbschaft aus einem „Behindertentestament“ zugreifen kann. Es werden Inhalt und Gestaltung des „Behindertentestaments“ dargestellt.
UMSETZUNG VON BEHINDERTENTESTAMENTEN
Die Umsetzung von Behindertentestamenten wirft viele Rechtsfragen auf, mit denen sich der Vortrag beschäftigt. Es wird erläutert, worauf der Testamentsvollstrecker zu achten hat, um die Schutzwirkung des Testaments zugunsten des behinderten Menschen nicht aufzuheben. Es wird dargestellt, wie Auflagen im Testament an den Testamentsvollstrecker formuliert werden sollten und welche Formulierungen nicht gewählt werden dürfen, um die Schutzwirkung des Testaments nicht zu gefährden. Es wird die drohende Interessenkollision eines Mit- oder Nacherben dargestellt, der zugleich zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Ferner werden Regelungen zur Ersatzerbfolge erläutert, falls ein Nacherbe vor dem behinderten Menschen (sog. Vorerben) verstirbt.
DER ERWACHSENE MENSCH MIT BEHINDERUNG
Was ändert sich, wenn ein geistig oder seelisch behinderter Mensch 18 Jahre alt wird? Welche Rechte und Pflichten hat er? Was müssen Eltern bedenken? Welche Anträge sind zu stellen? Welche Leistungen stehen behinderten Menschen ab 18 Jahren zu? Der Vortrag beschäftigt sich mit den Themen Grundsicherung und Eingliederungshilfe, Kindergeld sowie der Einrichtung der gesetzlichen Betreuung.
BETREUUNGSRECHT
In diesem Vortrag werden die Rechte und Pflichten des gesetzlichen Betreuers dargestellt. Ebenso werden die Grenzen der Handlungsfreiheit thematisiert und erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsverhältnis enden kann.
ELTERNUNTERHALT UND EHEGATTENUNTERHALT BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Im Vortrag wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen Kinder bzw. Ehegatten von älteren pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen vom Sozialamt beziehen, von diesem zum Unterhalt herangezogen werden dürfen. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die eine Unterhaltspflicht reduzieren oder ganz entfallen lassen.
LEISTUNGEN DES SOZIALAMTS IM ALTER UND BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Der Vortrag stellt die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) dar. Der Vortrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfeleistungen. Es wird erläutert, wie die entsprechenden Leistungen zu beantragen sind. Ferner wird dargestellt, welcher Rechtsschutz gegen ablehnende Entscheidungen möglich ist und wer unter welchen Voraussetzungen nach dem Tod des Leistungsbeziehers Regress an das Sozialamt zu leisten hat.
EIGENE IMMOBILIE - VERWERTUNG BEI HEIMUNTERBRINGUNG
Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung oder das Eigenheim dienen vielen Menschen zur Sicherung ihres Ruhestands. Tritt Pflegebedürftigkeit ein und erfolgt aufgrund dessen der Umzug in ein Pflegeheim, sind viele Betroffene zur Verwertung der eigenen Immobilie gezwungen, um die Kosten der Heimunterbringung zu decken. Im Vortrag wird u.a. erläutert, wie eine Immobilie verwertet werden kann, die noch durch anderweitige Rechte wie Nießbrauch belastet ist. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt die Verwertung der Immobilie verlangen kann. Ferner wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Kinder, die zum Elternunterhalt herangezogen werden, eine Immobilie zu verwerten haben, um den Unterhalt leisten zu können.
SCHENKUNG ZU LEBZEITEN
Der Vortrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Es wird erläutert, was eine Schenkung rechtlich bedeutet und wie sie vollzogen wird. Ferner wird dargestellt, wann und warum eine Schenkung zurückzufordern ist (u.a. Sozialhilferegress, Widerruf einer Schenkung, Pflichtteilsergänzungsanspruch).
PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT
Geschäftsfähige Menschen können an andere eine Vorsorgevollmacht zum Besorgen ihrer Angelegenheiten erteilen und in einer Patientenverfügung festlegen, ob und wie in bestimmten Lebenssituationen bei ihnen medizinische Behandlungen durchgeführt werden sollen.
Der Vortrag erläutert, was Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind und welche inhaltliche Ausgestaltung für eine optimale Vorsorge sinnvoll und erforderlich ist.
VOLLZIEHUNG VON PATIENTENVERFÜGUNGEN
Der Vortrag beschäftigt sich mit den Fragestellungen rund um die Umsetzung von Patientenverfügungen. Es wird erläutert, wann die Patientenverfügung in Kraft tritt und was der Vorsorgebevollmächtigte / gesetzliche Betreuer und Dritte (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus etc.) bei der Umsetzung zu beachten haben. Es wird dargestellt, wie der mutmaßliche Wille des Betroffenen umgesetzt werden soll, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die Verfügung nicht auf die konkrete Erkrankungssituation passt. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen wird vorgestellt.
SINN UND NUTZEN EINES TESTAMENTS
Der Vortrag beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen rund um das Testament. Wozu benötige ich ein Testament? Was habe ich bei dessen Gestaltung zu bedenken? Macht ein Berliner Testament Sinn? Welche Formvorschriften sind zu beachten? Wann muss ich ein Testament notariell beurkunden lassen?
Ferner wird im Vortrag erklärt, was gesetzliche Erbfolge ist und wem ein Pflichtteil in welcher Höhe zusteht. Es wird erläutert, wie man mit testamentarischen Gestaltungen Menschen einsetzen kann, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt würden.
SCHENKUNG ZU LEBZEITEN
Der Vortrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Es wird erläutert, was eine Schenkung rechtlich bedeutet und wie sie vollzogen wird. Ferner wird dargestellt, wann und warum eine Schenkung zurückzufordern ist (u.a. Sozialhilferegress, Widerruf einer Schenkung, Pflichtteilsergänzungsanspruch).
EIGENE IMMOBILIE - SICHERUNG DES ALTERS DURCH NIEßBRAUCH ODER ANDERE VERWERTUNG
Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung oder das Eigenheim dienen vielen Menschen zur Sicherung ihres Ruhestands. Im Alter können aber hohe Aufwendungen nicht nur durch die Instandhaltung / Instandsetzung der eigenen vier Wände, sondern auch für Gesundheit und Pflege entstehen. Im Vortrag werden verschiedene Wege aufgezeigt, wie eine Immobilie durch Nießbrauch, die Vereinbarung eines Wohnrechts oder andere Verwertungswege durch die betroffene Person weiter bewohnt werden kann und trotzdem größere finanzielle Gestaltungsspielräume erlangt werden können.
TESTAMENTE ZUGUNSTEN VON BEHINDERTEN MENSCHEN
Im Vortrag wird erläutert, was ein sog. „Behindertentestament“ ist und wann es für Angehörige von behinderten Menschen sinnvoll sein kann, ein solches Testament zu erstellen. Es wird insbesondere erläutert, warum das Sozialamt nicht auf die Erbschaft aus einem „Behindertentestament“ zugreifen kann. Es werden Inhalt und Gestaltung des „Behindertentestaments“ dargestellt.
UMSETZUNG VON BEHINDERTENTESTAMENTEN
Die Umsetzung von Behindertentestamenten wirft viele Rechtsfragen auf, mit denen sich der Vortrag beschäftigt. Es wird erläutert, worauf der Testamentsvollstrecker zu achten hat, um die Schutzwirkung des Testaments zugunsten des behinderten Menschen nicht aufzuheben. Es wird dargestellt, wie Auflagen im Testament an den Testamentsvollstrecker formuliert werden sollten und welche Formulierungen nicht gewählt werden dürfen, um die Schutzwirkung des Testaments nicht zu gefährden. Es wird die drohende Interessenkollision eines Mit- oder Nacherben dargestellt, der zugleich zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Ferner werden Regelungen zur Ersatzerbfolge erläutert, falls ein Nacherbe vor dem behinderten Menschen (sog. Vorerben) verstirbt.
PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT
Geschäftsfähige Menschen können an andere eine Vorsorgevollmacht zum Besorgen ihrer Angelegenheiten erteilen und in einer Patientenverfügung festlegen, ob und wie in bestimmten Lebenssituationen bei ihnen medizinische Behandlungen durchgeführt werden sollen.
Der Vortrag erläutert, was Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind und welche inhaltliche Ausgestaltung für eine optimale Vorsorge sinnvoll und erforderlich ist.
VOLLZIEHUNG VON PATIENTENVERFÜGUNGEN
Der Vortrag beschäftigt sich mit den Fragestellungen rund um die Umsetzung von Patientenverfügungen. Es wird erläutert, wann die Patientenverfügung in Kraft tritt und was der Vorsorgebevollmächtigte / gesetzliche Betreuer und Dritte (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus etc.) bei der Umsetzung zu beachten haben. Es wird dargestellt, wie der mutmaßliche Wille des Betroffenen umgesetzt werden soll, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die Verfügung nicht auf die konkrete Erkrankungssituation passt. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen wird vorgestellt.