Soziale Einrichtungen

Einrichtungen der Behindertenhilfe

Wir beraten und vertreten Träger der Behindertenhilfe in sämtlichen heimrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen.

Beratung und Vertretung von Trägern der Behindertenhilfe im Heimrecht

Im Heimrecht erstellen und überarbeiten wir für Sie Wohn- und Betreuungsverträge nach dem WBVG, dem SGB IX und den landesheimrechtlichen Regelungen.

Wir begleiten Sie bei Streitigkeiten mit der Heimaufsicht und beraten Sie bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten.

Wir übernehmen Ihre Vertretung außergerichtlich und gerichtlich in allen heimrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten nach dem WBVG.

Ferner halten wir in den Einrichtungen regelmäßig Vorträge und bieten Seminare zu wichtigen Themen wie dem Bundesteilhabegesetz an.

Sozialrecht für Träger der Behindertenhilfe

Als Anwälte im Sozialrecht unterstützen wir Sie unter anderem bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 123 SGB IX.

Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten zählen beispielsweise die Durchsetzung von Kostenübernahmen oder Höherstufungen für Bewohner*innen gegenüber dem Leistungsträger sowie die Durchsetzung von Leistungen häuslicher Krankenpflege im ambulanten Bereich und der besonderen Wohnform.

Weitere Rechtsfragen der Behindertenhilfe

Im Arbeitsalltag von Trägern der Behindertenhilfe stellen sich immer wieder die folgenden beispielhaft aufgezählten rechtlichen Fragen und Probleme:
Wer haftet bei einem Schaden wem gegenüber? Wer trägt die Aufsichtspflicht?

  • Wie sind Schadensersatzansprüche der Einrichtung oder der Mitarbeiter*innen durchzusetzen? Und wie sind etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Einrichtung und deren Mitarbeiter*innen abzuwehren?
  • Welche Aufgaben haben die gesetzlichen Betreuer?
  • Was kann getan werden, wenn die gesetzlichen Betreuer diese Aufgaben nicht wahrnehmen?
  • Unter welchen Voraussetzungen und wie sind freiheitsentziehende Maßnahmen zulässig?
  • Inwieweit sind Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten im Arbeitsalltag zu beachten?
  • Wir beraten und vertreten Träger der Behindertenhilfe in den folgenden Fragestellungen:
  • Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Einrichtung bzw. der Mitarbeitenden gegenüber Dritten
  • Beratung zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht
  • Beratung zu den Rechten und Pflichten der rechtlichen Betreuer
  • Vertretung im betreuungsgerichtlichen Verfahren
  • Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Beratung zu Verschwiegenheitsverpflichtungen der Betroffenen
Einrichtungen der Altenpflege

Wir beraten und vertreten stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Altenpflege in sämtlichen heimrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen.

Beratung und Vertretung von Trägern der Altenpflege im Heimrecht

Im Heimrecht erstellen und überarbeiten wir für Sie Wohn- und Betreuungsverträge nach dem WBVG und den landesheimrechtlichen Regelungen sowie dem SGB XI.

Wir begleiten Sie bei Streitigkeiten mit der Heimaufsicht und beraten Sie bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten.

Wir übernehmen Ihre Vertretung außergerichtlich und gerichtlich in allen heimrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten nach dem WBVG.

Ferner halten wir in den Einrichtungen regelmäßig Vorträge und bieten Seminare zu wichtigen Themen an.

Sozialrecht für Träger der Altenpflege

Als Anwälte im Sozialrecht unterstützen wir Sie insbesondere bei der Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 84 und 89 SGB XI.

Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten zählen beispielsweise die Durchsetzung von Höherstufungen pflegebedürftiger Bewohner*innen gegenüber der Pflegekasse und die Durchsetzung von Hilfe zur Pflege für Bewohner*innen gegenüber dem Sozialamt.

Weitere Rechtsfragen der Altenhilfe

Wir beraten und vertreten Träger der Altenhilfe in den folgenden Fragestellungen:

  • Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter
  • Inkasso zur Beitreibung offener Entgeltforderungen gegen Bewohner*innen im Heim und Klient*innen zu Hause
  • Beratung zur Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht
  • Beratung zu den Rechten und Pflichten der rechtlichen Betreuer
  • Vertretung im betreuungsgerichtlichen Verfahren
  • Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Beratung zu Verschwiegenheitsverpflichtungen der Betroffenen