Ratgeber
und Wissenswertes
Rechtsberatung Berlin
Spezialisiert auf Erbrecht, Vorsorge, soziale Einrichtungen
Behindertentestament
Mit einem sog. Behindertentestament können zugunsten des behinderten Menschen letztwillige Verfügungen getroffen werden, die verhindern, dass das Sozialamt den Erbanteil des behinderten Menschen als Vermögen bei der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen anrechnen kann. Die besondere juristische Konstruktion dieses Testaments ermöglicht es, dem behinderten Menschen etwas zu vererben.
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten, insbesondere auch solchen zugunsten behinderter Menschen (Behindertentestament).
Rechtliche Vorsorge
Die frühzeitige Gestaltung einer rechtlichen Vorsorge sichert die Selbstbestimmung für den Fall einer eintretenden Entscheidungsunfähigkeit. Dies umfasst die Erstellung von Vorsorgevollmachten zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung sowie die Formulierung von Patientenverfügungen zur Festlegung medizinischer Behandlungswünsche. Die Beratung stellt sicher, dass die Dokumente rechtssicher formuliert sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Soziale Einrichtungen
Die Beratung umfasst heim- und sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Gestaltung von Verträgen nach dem WBVG sowie Verhandlungen nach SGB IX und SGB XI. Das Spektrum reicht von der Vertretung gegenüber der Heimaufsicht bis zur Klärung von Haftungsfragen, Kostenübernahmen und datenschutzrechtlichen Anforderungen im stationären sowie ambulanten Bereich.
Aktuelles
Behindertentestament & Sozialrecht Die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung ist kein Zufall, sondern Teil kompetenter juristisches Beratung. Wir entwickeln individuelle Konzepte, um Ihr Erbe als geschütztes Sondervermögen zu erhalten.
FAQ
Wie wird der Zugriff des Sozialleistungsträgers auf das Erbe ausgeschlossen? Durch die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer lebenslangen Dauertestamentsvollstreckung wird sichergestellt, dass das Vermögen dem Begünstigten nur für zusätzliche Leistungen zur Verfügung steht und der Sozialregress unterbunden wird.
Warum ist ein Standard-Testament bei behinderten Angehörigen riskant? Ohne spezifische Schutzklauseln gilt das Erbe als verwertbares Vermögen, was zur Einstellung staatlicher Leistungen führt, bis das Familienvermögen für die Lebenshaltungskosten aufgebraucht ist.
Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden, da der Vollstrecker persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern haftet. Die Beratung umfasst die rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die Erstellung des erforderlichen Nachlassverzeichnisses sowie die ordnungsgemäße Rechenschaftslegung. Durch eine fachliche Begleitung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Haftungsansprüche gegen das Privatvermögen des Vollstreckers vermieden werden.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dienen der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung durch die Sicherung der Selbstbestimmung. Besteht bereits eine Betreuung, umfasst die Beratung die Rechte und Pflichten des Betreuers sowie die Vertretung in gerichtlichen Genehmigungsverfahren.