Rechtsanwältinnen Berlin Charlottenburg

Kanzlei für Erbrecht, Behindertentestament & Soziale Einrichtungen am Kaiserdamm

Erbrecht Berlin Charlottenburg

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung und Testamentserstellung bis zur Regelung und Abwicklung eines konkreten Erbfalls. Als erfahrene Rechtsanwältinnen unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Fragen zum Pflichtteilsrecht, zur Erbengemeinschaft und zur gesetzlichen Erbfolge sowie bei der rechtlichen Gestaltung und Abwicklung von Nachlässen.

Vor dem Erbfall

Nachlassplanung · Testament und Erbvertrag · Vermögensübertragung und Schenkung

Beim Erbfall

Gesetzliche Erbfolge · Nachlassabwicklung · Erbschein und Erbausschlagung · Erbengemeinschaft

Bei erbrechtlichen Konflikten

Pflichtteilsrecht · Anfechtung letztwilliger Verfügungen · Rechtliche Vertretung

Bei der Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung · Vermögensverwaltung · Immobilienmanagement · Nachlassverteilung

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Behindertentestament Berlin – Erbe vor staatlichem Zugriff schützen

Ein Behindertentestament schützt das Erbe eines Menschen mit Behinderung vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers und ermöglicht zugleich, dass der Erbe von seinem Vermögen profitiert. Durch die gezielte Verbindung von Vor- und Nacherbschaft mit einer Testamentsvollstreckung kann das geerbte Vermögen langfristig für seine persönlichen Bedürfnisse erhalten bleiben.

Wir beraten Eltern und Angehörige bei der Gestaltung eines Behindertentestaments und entwickeln die testamentarische Regelung passend zur familiären und finanziellen Situation.

Spezialisierte Beratung zum Behindertentestament vereinbaren

Rechtsberatung & Vertretung für Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege

Wir beraten und vertreten Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege in allen wesentlichen heim-, sozial- und pflegerechtlichen Fragen:

  • Heim- und Betreuungsvertragsrecht / WBVG
  • SGB IX und Eingliederungshilfe
  • SGB XI und Pflegerecht
  • Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen
  • Heimaufsicht und Aufsichtsverfahren
  • Vertretung und Verhandlungen mit Leistungsträgern

Beratung für Träger der Behindertenhilfe vereinbaren

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung Berlin

Wer selbst bestimmen möchte, wer im Ernstfall für ihn handeln und über medizinische Behandlungen entscheiden darf, sollte rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung lassen sich diese Wünsche verbindlich festhalten. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und stimmen die Dokumente auf Ihre persönliche Situation ab.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Gestaltung und rechtliche Prüfung
  • Abstimmung der Vorsorgedokumente

Beratung zur Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung vereinbaren

Behindertentestament & Vermögensschutz

Die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung ermöglicht eine gezielte Gestaltung des Erbes für Menschen mit Behinderung. Wir beraten Eltern und Angehörige und erstellen ein Behindertentestament, mit dem das geerbte Vermögen erhalten und für die persönlichen Bedürfnisse des Erben eingesetzt werden kann.

Zum Ratgeber für Behindertentestament

FAQ

Durch die Kombination von Vor- und Nacherbschaft sowie einer Dauertestamentsvollstreckung kann das geerbte Vermögen für den Menschen mit Behinderung erhalten und vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers geschützt werden.

Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden, da der Vollstrecker persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern haftet. Die Beratung umfasst die rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die Erstellung des erforderlichen Nachlassverzeichnisses sowie die ordnungsgemäße Rechenschaftslegung. Durch eine fachliche Begleitung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Haftungsansprüche gegen das Privatvermögen des Vollstreckers vermieden werden.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dienen der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung durch die Sicherung der Selbstbestimmung. Besteht bereits eine Betreuung, umfasst die Beratung die Rechte und Pflichten des Betreuers sowie die Vertretung in gerichtlichen Genehmigungsverfahren.