Testamentsgestaltung und Erbrecht Berlin

Spezialisiert auf Behindertentestament, Erbrecht, Vorsorge und soziale Einrichtungen

Behindertentestament erstellen lassen

Mit einem Behindertentestament können zugunsten des behinderten Menschen letztwillige Verfügungen getroffen werden, die verhindern, dass das Sozialamt denEin Behindertentestament sichert das Erbe ab, bevor der Staat Zugriff darauf hat.

Durch eine präzise juristische Konstruktion verhindern Sie, dass das Sozialamt den Erbanteil als verwertbares Vermögen anrechnet. So bleibt die Lebensqualität Ihres Kindes erhalten, ohne dass Sozialhilfeleistungen gekürzt oder gestrichen werden. Sicherheit durch korrekte Protokollierung statt Hoffnung auf Kulanz.

Spezialisierte Beratung: Behindertentestament Berlin

Erbrecht Berlin

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung am Standort Berlin. Wir übernehmen für Sie die Durchführung von Testamentsvollstreckungen und beraten Sie bei der Erstellung von rechtssicheren Testamenten.

Jetzt von einer Anwältin für Erbrecht beraten lassen

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Die frühzeitige Gestaltung einer rechtlichen Vorsorge sichert die Selbstbestimmung für den Fall einer eintretenden Entscheidungsunfähigkeit. Wir erstellen Vorsorgevollmachten, die eine gerichtliche Betreuung durch Fremde effektiv verhindern.

Ebenso formulieren wir Patientenverfügungen, die Ihre medizinischen Behandlungswünsche rechtssicher festlegen. Sie erhalten Dokumente auf aktuellem gesetzlichen Stand, die im Ernstfall eine sofortige  Handlungsfähigkeit ermöglichen.

Beratung zur Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege

Wir unterstützen Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege bei heim- und sozialrechtlichen Fragestellungen, insbesondere die Gestaltung von Verträgen nach dem WBVG sowie Verhandlungen nach SGB IX und SGB XI. Das Spektrum reicht von der Vertretung gegenüber der Heimaufsicht bis zur Klärung von Haftungsfragen, Kostenübernahmen und datenschutzrechtlichen Anforderungen im stationären sowie ambulanten Bereich.

Beratung der Träger in der Behindertenhilfe

Beratung der Träger in der Altenpflege

Aktuelles

Behindertentestament & Sozialrecht Die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung ist kein Zufall, sondern Teil kompetenter juristisches Beratung. Wir entwickeln individuelle Konzepte, um Ihr Erbe als geschütztes Sondervermögen zu erhalten.

Zum Ratgeber

FAQ

Wie wird der Zugriff des Sozialleistungsträgers auf das Erbe ausgeschlossen? Durch die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer lebenslangen Dauertestamentsvollstreckung wird sichergestellt, dass das Vermögen dem Begünstigten nur für zusätzliche Leistungen zur Verfügung steht und der Sozialregress unterbunden wird.
Warum ist ein Standard-Testament bei behinderten Angehörigen riskant? Ohne spezifische Schutzklauseln gilt das Erbe als verwertbares Vermögen, was zur Einstellung staatlicher Leistungen führt, bis das Familienvermögen für die Lebenshaltungskosten aufgebraucht ist.

Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden, da der Vollstrecker persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern haftet. Die Beratung umfasst die rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die Erstellung des erforderlichen Nachlassverzeichnisses sowie die ordnungsgemäße Rechenschaftslegung. Durch eine fachliche Begleitung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Haftungsansprüche gegen das Privatvermögen des Vollstreckers vermieden werden.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dienen der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung durch die Sicherung der Selbstbestimmung. Besteht bereits eine Betreuung, umfasst die Beratung die Rechte und Pflichten des Betreuers sowie die Vertretung in gerichtlichen Genehmigungsverfahren.