Besonderheiten des Berliner Testaments
Voraussetzungen und Bindungswirkung
Ein gemeinschaftliches Testament ist nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zulässig. Es enthält meistens Regelungen zum Nachlass, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Diese Verfügungen sind verbindlich für die beiden Ehegatten und können nur gemeinsam geändert werden. Nach dem Tod eines Ehegatten sind diese Verfügungen für den überlebenden Ehegatten bindend.
Steuerliche Folgen und Abänderungsklauseln
Das hat zum einen eventuell ungünstige erbschaftssteuerliche Auswirkungen. Darüberhinaus kann der Überlebende diese Verfügungen nicht mehr verändern, z.B. keine anderen Erben einsetzen. Im Testament können für den überlebenden Ehegatten Abänderungsmöglichkeiten festgelegt werden.
Wenn man ein Berliner Testament machen möchte, sollte man sich professionell beraten lassen, um zu verstehen, welche Regelungen für die eigene Familie und die persönliche Situation sinnvoll sind.
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