Abwicklung von Nachlässen

Was umfasst ein Nachlass?

Nach dem Tod eines Menschen entsteht ein Nachlass, der zu regeln ist. Der Nachlass ist das gesamte Vermögen und/oder auch die Schulden des Verstorbenen. Für die Regelung sind der oder die Erben zuständig. Sie sind auch verantwortlich für die Beerdigung des Verstorbenen.

Testament, gesetzliche Erbfolge und Erbschein

Wenn es kein Testament gibt, gilt automatisch die Erbfolge nach dem Gesetz. Gibt es ein Testament dann muss dieses zuerst vom Nachlassgericht eröffnet werden. Das heißt, das Testament wird vom Nachlassgericht eingesehen und dokumentiert. Erst mit einer Kopie dieses eröffneten Testaments können die Erben im Geschäftsverkehr handeln. Nicht immer reicht das eröffnete Testament aus, um handlungsfähig zu sein, dann muss zusätzlich ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.

Vermögen, Schulden und Verträge ermitteln

Die Erben müssen sich einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen. Sie müssen herausfinden, was im Nachlass an Guthaben oder Schulden vorhanden ist, welche Verträge bestehen und gekündigt werden müssen, welche Bankkonten bestehen, ob es unbezahlte Rechnungen gibt usw. Es gibt eine Vielzahl von Fragen zu klären und anschließend zu regeln.

Die Erbengemeinschaft bei mehreren Erben

Wenn es mehrere Erben gibt, sind sie automatisch nach dem Gesetz eine Erbengemeinschaft und müssen sich über die Abwicklung und anschließen die Aufteilung des Nachlassvermögens einigen.

Rechtliche Beratung für Erben

Wir beraten und unterstützen Sie bei den vielfältigen Fragen und Aufgaben, die für Sie als Erben entstehen.

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