Pflichtteilsrecht

Wie hoch ist der Pflichtteil und wer bekommt ihn?

Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils. Das Erbrecht legt für Verwandte und den Ehepartner fest, welche Anteile ihnen am Nachlass zustehen. Pflichtteilsberechtigte sind nur sehr nahe Verwandte in gerader Linie und der Ehepartner. Nur Kinder und Eltern und der Ehepartner eines Verstorbenen haben das Recht auf einen Pflichtteil.

Mit einem Testament kann man bestimmen, wer Erbe wird und dass nahe Angehörige nicht oder nur sehr wenig erben sollen. Ist der Angehörige ein Kind, der Ehepartner oder sind es bei jemandem, der kinderlos ist, die eigenen Eltern, steht den Enterbten ein Pflichtteil am Nachlassvermögen zu.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Damit wird im engeren familiären Umfeld eine Mindestbeteiligung am Nachlass garantiert. Er muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden.

FAQ Pflichtteilsrecht

Der Pflichtteil ist für eine enterbte Person ein Geldanspruch gegen den Erben.

Werden durch ein Testament oder einen Erbvertrag nahe Angehörige enterbt, erhalten Sie einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Ich stelle den Zahlungsanspruch an den Erben.

Nach dem Pflichtteilsrecht hat der Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch gegen den Erben darüber, wie hoch das Nachlassvermögen ist. Damit hat er die Möglichkeit, seinen Anspruch auszurechnen.

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