Kanzlei für Erbrecht, Behindertentestament & soziale Einrichtungen Berlin

Rechtsanwältinnen für Erbrecht und die rechtliche Beratung sozialer Einrichtungen in Berlin-Charlottenburg

Erbrecht Berlin Charlottenburg

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung und Testamentserstellung bis zur Regelung und Abwicklung eines konkreten Erbfalls. Als erfahrene Rechtsanwältinnen unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Fragen zum Pflichtteilsrecht, zur Erbengemeinschaft und zur gesetzlichen Erbfolge sowie bei der rechtlichen Gestaltung und Abwicklung von Nachlässen.

Vor dem Erbfall

Nachlassplanung · Testament und Erbvertrag · Vermögensübertragung und Schenkung

Beim Erbfall

Gesetzliche Erbfolge · Nachlassabwicklung · Erbschein und Erbausschlagung · Erbengemeinschaft

Bei erbrechtlichen Konflikten

Pflichtteilsrecht · Anfechtung letztwilliger Verfügungen · Rechtliche Vertretung

Bei der Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung · Vermögensverwaltung · Immobilienmanagement · Nachlassverteilung

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Behindertentestament Berlin – Erbe rechtssicher absichern

Ein Behindertentestament sichert das Erbe ab, bevor der Staat Zugriff darauf hat. Durch eine präzise juristische Konstruktion verhindern Sie, dass das Sozialamt den Erbanteil als verwertbares Vermögen anrechnet.

So bleibt die Lebensqualität Ihres Kindes erhalten, ohne dass Sozialhilfeleistungen gekürzt oder gestrichen werden. Sicherheit durch korrekte Protokollierung statt Hoffnung auf Kulanz.

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Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege

Wir unterstützen Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege bundesweit bei heim- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei übernimmt die rechtssichere Gestaltung von Verträgen nach dem WBVG sowie die Vertretung bei Verhandlungen nach SGB IX und SGB XI. Das Spektrum reicht von der Vertretung gegenüber der Heimaufsicht bis zur konsequenten Klärung von Haftungsfragen, Kostenübernahmen und datenschutzrechtlichen Anforderungen im stationären sowie ambulanten Bereich.

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung Berlin

Die frühzeitige Gestaltung einer rechtlichen Vorsorge sichert die Selbstbestimmung für den Fall einer eintretenden Entscheidungsunfähigkeit. Wir erstellen Vorsorgevollmachten am Kaiserdamm, die eine gerichtliche Betreuung durch Fremde effektiv verhindern.

Ebenso formulieren wir Patientenverfügungen, die Ihre medizinischen Behandlungswünsche rechtssicher festlegen. Sie erhalten Dokumente auf aktuellem gesetzlichen Stand, die im Ernstfall eine sofortige Handlungsfähigkeit ermöglichen.

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Aktuelles: Behindertentestament & Vermögensschutz

Die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter juristischer Beratung. Wir entwickeln individuelle Konzepte für Berlin und Brandenburg, um Ihr Erbe als geschütztes Sondervermögen zu erhalten und den Zugriff von Sozialbehörden rechtssicher auszuschließen.

Zum Ratgeber für Behindertentestament

FAQ

Wie wird der Zugriff des Sozialleistungsträgers auf das Erbe ausgeschlossen? Durch die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer lebenslangen Dauertestamentsvollstreckung wird sichergestellt, dass das Vermögen dem Begünstigten nur für zusätzliche Leistungen zur Verfügung steht und der Sozialregress unterbunden wird.
Warum ist ein Standard-Testament bei behinderten Angehörigen riskant? Ohne spezifische Schutzklauseln gilt das Erbe als verwertbares Vermögen, was zur Einstellung staatlicher Leistungen führt, bis das Familienvermögen für die Lebenshaltungskosten aufgebraucht ist.

Die Übernahme einer Testamentsvollstreckung ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden, da der Vollstrecker persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern haftet. Die Beratung umfasst die rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, die Erstellung des erforderlichen Nachlassverzeichnisses sowie die ordnungsgemäße Rechenschaftslegung. Durch eine fachliche Begleitung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Haftungsansprüche gegen das Privatvermögen des Vollstreckers vermieden werden.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dienen der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung durch die Sicherung der Selbstbestimmung. Besteht bereits eine Betreuung, umfasst die Beratung die Rechte und Pflichten des Betreuers sowie die Vertretung in gerichtlichen Genehmigungsverfahren.